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Allgemeine Geschäftsbedingungen der ARCTIS Tiefkühlbackwaren GmbH, Ehningen

Stand der AGB 24.01.2011

§ 1 Allgemeines

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für alle Angebote, Angebotsannahmen und Verkäufe anwendbar. Sie gelten gegenüber Kaufleuten und anderen Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen; gegenüber anderen Personen gelten sie soweit gesetzlich zulässig. Jeglichen hiervon abweichenden Bedingungen des Kunden wird widersprochen; solche werden gegenüber Arctis nur wirksam, wenn wir diesen ausdrücklich schriftlich zustimmen.

§ 2 Vertragsschluss

1. Alle Angebote sind freibleibend, sofern wir nicht das Angebot ausdrücklich als verbindlich bezeichnen. Die Verbindlichkeit unserer Angebote kann auch zeitlich beschränkt werden. Im Übrigen sind sonstige Angebote grundsätzlich als Antrag zur Abgabe eines Angebots zu verstehen.

2. Unwesentliche Abweichungen der Ware bezüglich Form, Farbe und / oder Gewicht bleiben vorbehalten, sie stellen keinen Mangel dar, soweit sie handelsüblich und dem Kunden zumutbar sind. Verkaufsunterlagen und Inhalte in unserem Internet-Shop stellen keine Zusicherung von Eigenschaften da, sie gelten lediglich als Aufforderung zur Angebotsabgabe und dienen der Orientierung des Bestellers.

3. Mit der Bestellung der Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Arctis ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Angebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich, durch die Erteilung der Rechnung oder durch Auslieferung der Ware erklärt werden.

4. Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Wege, wird die Verpflichtung zur Bestätigung der Bestellung gem. § 312 e Abs. 1 BGB mit Ausnahme von § 312 e Abs. 1 Nr. 4 BGB ausdrücklich ausgeschlossen.

5. Sofern Arctis die Bestellung des Kunden annimmt, wird die Auslieferung der Ware unverzüglich nach Eingang der Bestellung innerhalb der gesetzlichen Frist (§ 147 BGB) veranlasst. Durch die Annahme der Bestellung kommt der Vertrag zustande. Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit dem Zulieferer. Der Kunde wird über die nicht Verfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden werden unverzüglich zurückerstattet. Falls Arctis an der Erfüllung einer Lieferverpflichtung durch den Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die Arctis oder deren Lieferanten betreffen, gehindert wird und dieser auch mit der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abzuwenden war, z.B. Krieg, Naturkatastrophen und höhere Gewalt, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Auch hierüber wird Arctis den Kunden unverzüglich informieren. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben hiervon unberührt.

§ 3 Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

2. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware, unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzerwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

3. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder der Verletzung einer vorgenannten Pflicht, vom Vertrag zurückzutreten oder die Ware herauszuverlangen.

4. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunden seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Werden von uns Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend gemacht, hat der Kunde uns gegenüber die Abnehmer der weiterveräußerten Ware sowie die Höhe der hieraus folgenden Forderung offen zu legen.

5. Einreden und Einwendungen gegen den uns zustehenden Herausgabeanspruch oder die uns hiernach abgetretenen Forderungen sind ausgeschlossen. Zur Feststellung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sind wir unwiderruflich berechtigt, das Warenlager des Kunden selbst oder durch einen Bevollmächtigten zu betreten.

§ 4 Vergütung

1. Unsere im Angebot genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass keine Änderungen an dem Angebot vorgenommen worden sind. Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise gelten frei Haus Deutschland, wenn im Angebot keine andere Regelung getroffen wurde.

2. Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Rechnung, sofort den Kaufpreis zu zahlen, soweit dies nicht anders vereinbart worden ist. Nach Ablauf der Frist tritt Verzug ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Der Kunde hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB) ab Fälligkeitszeitpunkt bis zur vollständigen Begleichung der Forderung zu verzinsen. Der Kunde ist berechtigt zu beweisen, dass der Verzug keinen oder einen niedrigeren Schaden verursacht hat.

3. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden.

4. Praktizierte oder vereinbarte Zahlungsziele können wir jederzeit mit angemessener Frist widerrufen.

5. Werden Arctis nach Vertragsschluss Tatsachen bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischem Ermessen auf eine wesentliche Vermögens- oder Kreditverschlechterung des Kunden schließen lassen, insbesondere Zahlungsverzug bei anderen Lieferanten, so ist Arctis berechtigt, Vorkasse oder Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfall vom Vertrag zurückzutreten, wobei die Zahlungen für bereits erbrachte Teilleistung sofort fällig werden. Unbeschadet sonstiger Ansprüche oder Rechte ist Arctis im Falle des Zahlungsverzugs berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, Schadensersatz zu verlangen und / oder für die Dauer des Zahlungsrückstandes weitere Lieferungen aus dem selben rechtlichen Verhältnis bis zur Tilgung der hieraus offenen Forderung von Vorauszahlungen abhängig zu machen und / oder nach vergeblicher weiterer Mahnung mit Nachfristsetzung, ohne dass es einer Ablehnungsandrohung bedarf, die Restmenge ganz oder teilweise zu streichen.

§ 5 Versand und Lieferung, Gefahrübergang

1. Die Warenlieferung erfolgt grundsätzlich ab Sitz der Gesellschaft in Ehningen.

2. Teillieferungen, zu denen Arctis grundsätzlich ohne Mitteilung an den Kunden berechtigt ist, sind als Lieferungen für sich zu betrachten, die auch separat in Rechnung gestellt werden können.

3. Sofern nicht eine schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnete Zusage von Arctis vorliegt, gelten Liefertermine und Fristen lediglich als ungefähr vereinbart, stellen kein Lieferversprechen dar. Bei Überschreiten der vereinbarten Lieferzeit sind Schadenersatzansprüche wegen fahrlässiger Vertragsverletzung des Kunden ausgeschlossen. Wird die rechtzeitige Lieferung durch unvorhersehbare bzw. unverschuldete Ereignisse gehindert, z.B. höhere Gewalt, Störung der Fabrikation, der Versendung oder des Transportes, verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung angemessen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Wird infolge solcher Umstände die Durchführung des Vertrags für eine der Parteien unzumutbar, so kann sie nach einer Ankündigungsfrist von mindestens 1 Woche vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

4. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde in Verzug der Annahme ist. Wird die Ware an den Kunden versandt, so geht mit Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Lagers von Arctis die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Das gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

5. Transport- und sonstige Verpackungen im Sinne der Verpackungsverordnung werden nicht zurückgenommen.

§ 6 Gewährleistung und Haftungsausschluss

1. Wir bestätigen, dass alle von uns gelieferten Waren hinsichtlich ihrer Zusammensetzung, Qualität, Verpackung, Deklaration und Warenspezifikation den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Für Mängel der Ware im Sinne von § 434 BGB leistet Arctis nach unserer Wahl in Form der Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

2. Dies setzt voraus, dass der Kunde die gelieferte Ware gem. § 377 HGB sofort nach Empfang geprüft hat. Etwaige Beanstandungen sind unverzüglich nach Feststellung, spätestens aber innerhalb von 2 Tagen, in jedem Fall aber vor einer weiteren Veräußerung oder Verarbeitung schriftlich gegenüber Arctis zu erheben. Weitergehende gesetzliche Obliegenheiten bleiben unberührt. Eine Gewährleistung entfällt, soweit diese Frist nicht eingehalten wird. Bis zur Nachprüfung ist die Ware sachgemäß zu lagern und zu behandeln. Rücksendungen ohne vorherige Absprachen sowie ohne unser Einverständnis können nicht angenommen werden. Beanstandungen hinsichtlich der Mängel sind unverzüglich durch den Auslieferer festzustellen und bescheinigen zu lassen. Der Käufer ist verpflichtet, Arctis die beanstandete Kaufsache oder Muster davon auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei schuldhafter Weigerung entfällt die Gewährleistung.

3. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

4. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung beim Kunden.

5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Minderung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Macht der Kunde aufgrund eines Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag geltend, steht ihm daneben kein Schadensersatz wegen des Mangels zu.

Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, sie geht in sein Eigentum über. Der Schadensersatz ist der Höhe nach beschränkt auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Ware.

6. Soweit Arctis nicht Hersteller der gelieferten Waren sind, können Gewährleistungsansprüche gegen Arctis nur in dem Umfang geltend gemacht werden, in dem der Hersteller gegenüber Arctis haftet. Sie setzen im Übrigen die Beachtung eigener Pflichten insbesondere die Beachtung der Rügeobliegenheit voraus. Für die Schadenersatzansprüche gelten die allgemeinen Haftungsbegrenzungen nach der nachfolgenden § 7.

§ 7 Haftungsbeschränkungen

1. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Schadensersatz einschließlich Begleit- oder Folgeschaden, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit

a) Arctis nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften etwa des Produkthaftungsrechts haftet,

b) Arctis ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie abgegeben hat,

c) der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Arctis, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder einer fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch diese Personen beruht oder

d) eine schuldhafte Pflichtverletzung durch Arctis, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu einem Körper- oder Gesundheitsschaden geführt hat.

2. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht von Arctis der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.

3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für unmittelbare Ansprüche des Kunden gegen die gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Arctis.

4. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach 12 Monaten ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn Arglist vorwerfbar ist.

§ 8. Datenschutz

Der Kunde wird hiermit darüber informiert und nimmt zur Kenntnis, dass Arctis die im Rahmen der Geschäftstätigkeit gewonnenen personenbezogenen Daten ausschließlich zur Abwicklung und Verwaltung des Vertragsverhältnisses verwendet.

Dabei verpflichtet sich Arctis ausdrücklich, sämtliche Gesetze und rechtlichen Bestimmungen zu Datensicherheit und Datenschutz zu beachten.

Zu diesen Datenschutzgesetzen zählen insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie die gesetzgeberischen Vorgaben auf EU-Ebene in ihrer jeweils aktuellen Fassung.

§ 9 Schlussbestimmungen, Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Erfüllungsort ist Ehningen.

2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz von Arctis. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

3. Arctis ist nach ihrer Wahl auch berechtigt, an dem für den Sitz des Käufers zuständigen Gericht zu klagen oder an jedem anderen Gericht, das nach nationalem oder internationalem Recht zuständig sein kann. Im Falle der Abtretung von Forderungen durch Arctis hat auch der Zessionar das Wahlrecht unter den Gerichtsständen.

4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden oder Lücken enthalten, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmungen durch solche Bestimmung zu ersetzen, die dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck sowie dem Willen der Vertragspartner nächsten kommen.